Das Dokument enth‰lt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) ge‰ndertworden ist. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse und soll eine faire Behandlung der Beschäftigten gewährleisten. Es schafft dabei einen rechtlichen Rahmen für eine flexible Getaltung von Arbeitsverhältnissen.