Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet eine zentrale gesetzliche Grundlage für die Gestaltung der Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt unter anderem fest, wie lange Beschäftigte grundsätzlich täglich arbeiten dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich ist. Darüber hinaus enthält es Vorgaben zu Ruhepausen und Ruhezeiten sowie besondere Regelungen für Nacht- und Schichtarbeit und für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und angemessene Erholungszeiten sicherzustellen. Gleichzeitig berücksichtigt das Gesetz betriebliche Anforderungen, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen und Ausnahmen von den allgemeinen Arbeitszeitregelungen ermöglicht. Für Führungskräfte und Personalverantwortliche ist das Arbeitszeitgesetz daher eine wesentliche Grundlage für Arbeitszeitplanung, Personaleinsatz und die Gestaltung betrieblicher Arbeitszeitmodelle.
(vom 06.06.1994, letzte Änderungen 23.10.2024)